Warum Messen?

Gleismessungen werden nicht nur aufgrund von verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben benötigt, sondern vor allem als Entscheidungsgrundlage für eine wirtschaftliche Instandhaltung.

Für eine seriöse Betrachtung der Wirtschaftlichkeit von Instandhaltungsmaßnahmen und als Basis für die Auswahl der optimalen Instandhaltungsmethode ist der Einsatz eines Oberbaumessfahrzeuges mit analysierenden Messsystemen unumgänglich. Dabei interessiert nicht nur die aktuelle Qualität der zu erfassenden Gleisparameter, sondern auch deren zeitliche Entwicklung zwischen den Messfahrten. Dies erlaubt Prognosen über den Zeitpunkt der nächsten durchzuführenden Gleisinstandhaltungsarbeit und weitergehende Analysen.

Messen als Basis für eine Instandhaltungsstrategie

Bei den Erhaltungskosten des Fahrweges stellt die Abschreibung den größten Posten dar. Daher gilt es, die Liegedauer des Gleises zu verlängern, um eine höhere Wirtschaftlichkeit zu erzielen. Nur Einzel-fehler zu beheben, bringt wenig. Eine hohe Anfangsqualität und eine gezielte Instandhaltungsstrategie, die optimale Instandhaltungsintervalle definiert, bringen wesentliche wirtschaftliche Vorteile. Die Basis dafür liefern die Messfahrzeuge von -Plasser & Theurer.

Drei Richtlinien dienen als Eckpfeiler der gesetzlichen Vorgaben für die Gleismessung

Für die Europäischen Bahnen wurden Richtlinien für die Gleismessung eingeführt, die weltweit als vorbildlich angesehen werden.

  1. TSI „Technische Spezifikationen für Interoperabilität
    Die Europäische Union strebt eine europaweite Harmonisierung technischer Vorschriften im Eisenbahnwesen an, um einen interoperablen, grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu gewährleisten. Die Züge sollen die unterschiedlichen Eisenbahnnetze in der EU durchgängig nutzen können. Dies erfolgt schrittweise, zunächst für den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr. In der EU-Richtlinie „Infrastructure for High Speed Traffic“ (2003) werden im Abschnitt über die Gleislagequalität (Spurweite, Richtung, Längshöhe, äquivalente Konizität) Vorgaben für die Qualität in Form von Geschwindigkeitslimits definiert. Jedes Land definiert jene Strecken, die unter diese Richtlinien fallen.
  2. Instandhaltungsplan
    Um eine nationale Rechtsgrundlage zu schaffen, müssen nationale Grenzwerte definiert sein. Infrastruktur-Manager (aus den Ministerien oder von der Bahnverwaltung) erarbeiten einen nationalen Instand-haltungs-plan, der auf geschwindigkeitsabhängigen Limits basiert. Dieser Instand-haltungsplan enthält über 30 Kriterien und legt fest, welche Grenzewerte bei Einzelfehlern einzuhalten sind.
  3. Euronorm 13848 als internationale Vorschrift
    Ähnlich wie die TSI definiert diese Norm Grenzwerte (TSI – niedrige Grenzwerte, Euronorm – hohe Grenzwerte). Teil 1 der Euronorm 13848 definiert die Messparameter, Teil 2 die Genauigkeiten und, für die Mess-aufgaben wichtig, Teil 5 die Grenzwerte. Diese werden in drei Stufen beschrieben:

Safety Level = Sofort-Eingriffs-Schwelle; -Intervention Level = Eingriffs-Schwelle; Alert Level = Aufmerksamkeits-Schwelle.

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