Diese Norm aus dem Jahr 2009 legt die „Anforderungen für die Zulassung eines Schweißverfahrens mit einer mobilen Abbrennstumpfschweißmaschine an Orten außerhalb eines Schweißwerkes“ fest. Neben einer erhöhten Geometriegenauigkeit nach der Schweißung sowie höherer Bruch- und Dauerfestigkeit werden auch die Bedingungen für den Schweißablauf geregelt.
Bei der Hauptzulassung werden 12 Schweißungen mit dem Schienenprofil 60E1 oder 60E2 und der Stahlsorte R260 durchgeführt. Danach werden die Proben an eine akkreditierte Schweißprüfanstalt geschickt und getestet.
Um die Reproduzierbarkeit zu gewährleisten, werden die Parameter für die Zulassungsschweißung einmal eingestellt und dürfen nicht verändert werden.
Die Zulassungsprüfung umfasst folgende Untersuchungen:
Um eine Zulassung zu erlangen, muss jeder gefertigte Schweißkopf separat zugelassen werden.