Diese Norm aus dem Jahr 2009 legt die „Anforderungen für die Zulassung eines Schweißverfahrens mit einer mobilen Abbrennstumpfschweißmaschine an Orten außerhalb eines Schweißwerkes“ fest. Neben einer erhöhten Geometriegenauigkeit nach der Schweißung sowie höherer Bruch- und Dauerfestigkeit werden auch die Bedingungen für den Schweißablauf geregelt.

  • Die Klemmvorrichtungen, mit denen die Schienen fixiert werden, dürfen keine Beschädigungen hervorrufen, die in weiterer Folge zu Rissbildungen an der Schiene führen könnten.
  • Während des Schweißvorganges darf der einmal eingeleitete Abbrand nicht unterbrochen werden, das Stauchen muss – mit ausreichender Stauchkraft – unmittelbar danach erfolgen.
  • Das Abscheren des Wulstes muss automatisiert sein, wobei die Schweißung während des Abscherens unter Druck stehen muss.
  • Alle Schweißungen müssen nach programmierten und automatisch ablaufenden Sequenzen erfolgen. Die Schweißparameter werden mittels Schweißversuchen bestimmt und dürfen nach der Genehmigung nicht mehr verändert werden.

Die Zulassung des Schweißkopfes in der Praxis

Bei der Hauptzulassung werden 12 Schweißungen mit dem Schienenprofil 60E1 oder 60E2 und der Stahlsorte R260 durchgeführt. Danach werden die Proben an eine akkreditierte Schweißprüfanstalt geschickt und getestet.

Um die Reproduzierbarkeit zu gewährleisten, werden die Parameter für die Zulassungsschweißung einmal eingestellt und dürfen nicht verändert werden.

Die Zulassungsprüfung umfasst folgende Untersuchungen:

  • Augenscheinliche Prüfung,
  • Abscheren und Untersuchung des Schweißwulstes,
  • Versatz an der Schweißung,
  • Magnetpulverprüfung oder Farbeindringprüfung,
  • Biegeprüfung,
  • Makrountersuchung,
  • Mikrountersuchung,
  • Härteprüfung P –30HV30, +60HV30 (P: mittlere gemessene Härte der ungeschweißten Schiene),
  • Dauerfestigkeitsprüfung.

Um eine Zulassung zu erlangen, muss jeder gefertigte Schweißkopf separat zugelassen werden.


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